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   VG Ansbach, 28.06.2022 - AN 18 K 20.00601   

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VG Ansbach, 28.06.2022 - AN 18 K 20.00601 (https://dejure.org/2022,27924)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28.06.2022 - AN 18 K 20.00601 (https://dejure.org/2022,27924)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28. Juni 2022 - AN 18 K 20.00601 (https://dejure.org/2022,27924)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBhV § 7; BayBhV § 15
    Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Kronenverlängerung (verneint), Kieferorthopädische Leistung im Sinne des § 15 BayBhV, Erweiternde Auslegung des § 15 BayBhV (verneint)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 24.06.2015 - 14 ZB 15.568

    Beihilfeausschluss für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen

    Auszug aus VG Ansbach, 28.06.2022 - AN 18 K 20.00601
    Nur wenn keine Behandlungsalternative vorhanden ist, wäre es nicht mehr hinzunehmen, dass Leistungen für eine kieferorthopädische Behandlung verweigert werden, so dass in derartigen Fällen Beihilfe etwa nach § 49 Abs. 2 BayBhV auch für andere als die in § 15 Satz 2 BayBhV genannten kieferorthopädischen Behandlungen gewährt werden müsste (BayVGH, B.v. 24.6.2015 - 14 ZB 15.568 - juris Rn. 8).

    Dem ist entgegenzuhalten, dass im Hinblick auf den pauschalierenden und typisierenden Ansatz der Beihilfe nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Einzelfall gewisse Härten entstehen; diese sind vom Betroffenen hinzunehmen, soweit sie keine unzumutbaren Belastungen darstellen (BayVGH, B.v. 24.6.2015 - 14 ZB 15.568 - juris Rn. 9).

    Durch den Verweis auf andere, dem Stand der Wissenschaft entsprechende, nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchzuführende und darüber hinaus auch beihilfefähige Behandlungsmöglichkeiten wird der Beihilfeberechtigte nicht unzumutbar belastet (BayVGH, B.v. 5.10.2006 - 14 B 04.2997 - juris Rn. 20; B.v. 24.6.2015 - 14 ZB 15.568 - juris Rn. 9).

    Zum anderen ist für die Frage der Beihilfefähigkeit unerheblich, welche Folgekosten gegebenenfalls jeweils anfallen könnten, da andernfalls der nach § 15 Satz 2 Nr. 2 BayBhV bestehende Ausschluss umgangen und über diesen Umweg im Einzelfall eine nicht beihilfefähige Leistung als beihilfefähig erklärt werden könnte (BayVGH, B.v. 24.6.2015 - 14 ZB 15.568 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Bbg, U.v. 11.11.2010 - OVG 4 B 22.10 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 05.10.2006 - 14 B 04.2997

    Beihilfe, kieferorthopädische Behandlung, Altersgrenze, Teleologische Reduktion

    Auszug aus VG Ansbach, 28.06.2022 - AN 18 K 20.00601
    Die Verwaltungsgerichte können sich daher nicht über die eindeutige Beschränkung hinwegsetzen und den Beihilfevorschriften gleichwohl Leistungsansprüche des Beihilfeberechtigten entnehmen (zum Ganzen BayVGH, B. v. 5.10.2006 - 14 B 04.2997 -, juris; Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen,181. AL, Januar 2020, § 15 Anm. 4).

    Durch den Verweis auf andere, dem Stand der Wissenschaft entsprechende, nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchzuführende und darüber hinaus auch beihilfefähige Behandlungsmöglichkeiten wird der Beihilfeberechtigte nicht unzumutbar belastet (BayVGH, B.v. 5.10.2006 - 14 B 04.2997 - juris Rn. 20; B.v. 24.6.2015 - 14 ZB 15.568 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.06.2022 - AN 18 K 20.00601
    Die Fürsorgepflicht ergänzt die ebenfalls in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Alimentationspflicht des Dienstherrn und fordert, dass dieser den amtsangemessenen Lebensunterhalt der Beamten und ihrer Familien auch in besonderen Belastungssituationen wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Geburt oder Tod sicherstellt (BVerwG, U.v. 10.10.2013 - 5 C 32.12 - juris Rn. 24; U.v. 2.4.2014 - 5 C 40.12 - juris Rn. 19).

    Im Bereich der Krankheitsvorsorge verpflichtet sie den Dienstherrn, den Beamten von im Hinblick auf seine Alimentation unzumutbaren und unabwendbaren Belastungen freizuhalten, gebietet aber keine lückenlose Erstattung aller krankheitsbedingten Kosten (BVerwG, U.v. 2.4.2014 - 5 C 40.12 - juris Rn. 19; U.v. 28.4.2016 - 5 C 32.15 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 32.12

    Beihilfeberechtigter; berücksichtigungsfähiger Angehöriger;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.06.2022 - AN 18 K 20.00601
    Die Fürsorgepflicht ergänzt die ebenfalls in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Alimentationspflicht des Dienstherrn und fordert, dass dieser den amtsangemessenen Lebensunterhalt der Beamten und ihrer Familien auch in besonderen Belastungssituationen wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Geburt oder Tod sicherstellt (BVerwG, U.v. 10.10.2013 - 5 C 32.12 - juris Rn. 24; U.v. 2.4.2014 - 5 C 40.12 - juris Rn. 19).

    Die Fürsorgepflicht im Krankheitsfall wird dem Grunde nach abschließend durch die Beihilfevorschriften konkretisiert (BVerwG, U.v. 10.10.2013 - 5 C 32.12 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 06.06.2016 - 14 BV 15.527

    Methodisch notwendiger Bestandteil einer zahnärztlichen Leistung

    Auszug aus VG Ansbach, 28.06.2022 - AN 18 K 20.00601
    Es besteht aber ein rechtliches Interesse des Klägers, frühzeitig Klarheit über die Beihilfefähigkeit der im Heil- und Kostenplan avisierten Aufwendungen zu erhalten und damit an der Verpflichtung der Beklagten zu deren Anerkennung dem Grunde nach (BayVGH, U.v. 6.6.2016 - 14 BV 15.527 - juris Rn. 13 f.; VG Regensburg, U.v. 12.2.2019 - RO 12 K 17.2008 - juris Rn. 13; VG Ansbach, U.v. 24.11.2020 - AN 18 K 17.01310 - juris Rn. 25).

    Ob zur Beurteilung der Beihilfefähigkeit - nachdem entsprechende Aufwendungen dem Kläger bisher tatsächlich nicht entstanden sind - auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung am 28. Juni 2022 (so BayVGH, U.v. 6.6.2016 - 14 BV 15.527 - juris Rn. 16) oder auf den Zeitpunkt der Antragstellung bei dem Beklagten (so VG Sigmaringen, U.v. 8.3.2016 - 3 K 4243/14 - juris Rn. 18) abzustellen ist, kann vorliegend dahinstehen, da die streitentscheidenden Vorschriften in diesem Zeitraum keine Änderung erfahren haben.

  • BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15

    Alimentation; Aufwendungsersatz; Beihilferecht; Beihilfeansprüche;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.06.2022 - AN 18 K 20.00601
    Im Bereich der Krankheitsvorsorge verpflichtet sie den Dienstherrn, den Beamten von im Hinblick auf seine Alimentation unzumutbaren und unabwendbaren Belastungen freizuhalten, gebietet aber keine lückenlose Erstattung aller krankheitsbedingten Kosten (BVerwG, U.v. 2.4.2014 - 5 C 40.12 - juris Rn. 19; U.v. 28.4.2016 - 5 C 32.15 - juris Rn. 19).

    Die Fürsorgepflicht gebietet nur dann eine weitergehende Gewährung von Ansprüchen, wenn sie ansonsten in ihrem nicht zur Disposition des Dienstherrn stehenden Wesenskern betroffen würde; dies wiederum kommt im Bereich der Krankenfürsorge regelmäßig nur in Betracht, wenn es um die Erstattung von Aufwendungen für Maßnahmen geht, deren absehbarer Erfolg für die Erledigung wesentlicher Verrichtungen des täglichen Lebens notwendig bzw. von existenzieller Bedeutung für die Betroffenen ist, oder wenn diese infolge eines für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen vorgesehenen Leistungsausschlusses oder einer Leistungsbegrenzung mit erheblichen finanziellen Kosten belastet werden, die sich für sie als unzumutbar darstellen (BVerwG, U.v. 28.4.2016 - 5 C 32.15 - juris Rn. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1995 - 1 A 3558/92

    Zur Beihilfefähigkeit der Kosten der Unterbringung eines Beihilfeberechtigten in

    Auszug aus VG Ansbach, 28.06.2022 - AN 18 K 20.00601
    Statthaft ist vorliegend die Verpflichtungsklage in Form der Versagungsgegenklage gemäß § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO, da es sich bei der vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen um eine Zusicherung im Sinne des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG und damit um einen Verwaltungsakt handelt (OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 14.8.1995 - 1 A 3558/92 - juris Rn. 14).

    Die Grenzen des Ermessens werden lediglich dann überschritten, wenn die Behörde aus sachfremden Gründen oder offenbarer Fehleinschätzung die Erteilung der Zusicherung ablehnt (OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 14.8.1995 - 1 A 3558/92 - juris Rn. 14; Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG, § 38 Rn. 113).

  • VGH Bayern, 08.01.2007 - 14 ZB 06.2911
    Auszug aus VG Ansbach, 28.06.2022 - AN 18 K 20.00601
    Der Beamte muss wegen des ergänzenden Charakters der Beihilfe auch Härten und Nachteile hinnehmen, die sich aus der am Alimentationsgrundsatz orientierten pauschalisierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergeben und keine unzumutbaren Belastungen bedeuten (BayVGH, B. v. 8.1.2007 - 14 ZB 06.2911 - juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 4 B 22.10

    Beamter; Beihilfe; kieferorthopädische Behandlung; (keine) schwere

    Auszug aus VG Ansbach, 28.06.2022 - AN 18 K 20.00601
    Zum anderen ist für die Frage der Beihilfefähigkeit unerheblich, welche Folgekosten gegebenenfalls jeweils anfallen könnten, da andernfalls der nach § 15 Satz 2 Nr. 2 BayBhV bestehende Ausschluss umgangen und über diesen Umweg im Einzelfall eine nicht beihilfefähige Leistung als beihilfefähig erklärt werden könnte (BayVGH, B.v. 24.6.2015 - 14 ZB 15.568 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Bbg, U.v. 11.11.2010 - OVG 4 B 22.10 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 08.12.2014 - 6 C 16.14

    Gemischt-nationale Ehe; Änderung des Ehenamens; Anwendungsbereich des NamÄndG;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.06.2022 - AN 18 K 20.00601
    Auf die Erteilung der vorliegend begehrten Zusicherung besteht kein Rechtsanspruch, vielmehr liegt diese im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (BVerwG, U.v. 8.12.2014 - 6 C 16/14 - juris Rn. 27; Schröder in Schoch/Schneider, VwVfG, 2. EL April 2022, § 38, Rn. 84).
  • VGH Bayern, 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202

    Zur beihilfenrechtlichen Erstattungsfähigkeit von Behandlungskosten (hier:

  • VG Sigmaringen, 08.03.2016 - 3 K 4243/14

    Beihilfe; Medizinprodukt; Gonarthrose; Hyaluronsäure; Fürsorgepflicht

  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283

    Berufungszulassung, Beihilfefähigkeit, physiotherapeutische Behandlung,

  • VG Regensburg, 12.02.2019 - RO 12 K 17.2008

    Keine Beihilfefähigkeit eines Liegedreirades

  • VG München, 28.10.2010 - M 17 K 09.971

    Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung; nach Vollendung des 18.

  • VG Ansbach, 24.11.2020 - AN 18 K 17.01310

    Keine Beihilfeleistungen für Kieferorthopädie im Erwachsenenalter

  • VG Hamburg, 06.01.2023 - 21 K 4809/20

    Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Liposuktionsbehandlung (verneint)

    Vor dem tatsächlichen Anfall solcher Aufwendungen kommt damit lediglich ein Anspruch der Klägerin auf eine Anerkennung der Beihilfefähigkeit der geplanten Behandlung in Betracht (VG Ansbach, Urt. v. 28.6.2022, AN 18 K 20.00601, juris, Rn. 19).
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